Notbetreuung bei den Moorspatzen

Liebe Eltern!

 

Auch unser Kindergarten ist von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen und wird ab dem kommenden Montag (11. Januar 2021) nur noch eine Notbetreuung anbieten.

Die Notbetreuung gilt für Kinder,

  • bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
  • bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht
  • die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.

Wichtig: Die Vergabe der Plätze erfolgt in dieser Reihenfolge durch die Kindergartenleitung.

Ein Formular für die Notbetreuung kann online unter ‚www.neuenhaus.de‘ heruntergeladen werden oder ist bei der Kindergartenleitung zu bekommen. Der Antrag ist dann wieder bei der Leitung abzugeben.

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