In Kirchengemeinden mit 1.000 und mehr Gemeindegliedern wird eine Gemeindevertretung gewählt. Nach unserer Kirchenverfassung hat die Gemeindevertretung unter anderem folgende Aufgaben: Die Gemeindevertretung beruft in gemeinsam mit dem Kirchenrat die Abgeordneten zur Synode und beruft Mitglieder des Kirchenrates und der Gemeindevertretung nach. Die Gemeindevertretung beschließt außerdem zusammen mit dem Kirchenrat über den Erwerb, die Veräußerung und die dingliche Belastung von Grundeigentum sowie dessen Vermietung oder Verpachtung für eine Zeit von mehr als 12 Jahren, eine außerordentliche Nutzung des Vermögens, die den Vermögensbestand angreift. Einmal im Jahr kommen beide Gremien zusammen, um die Haushaltspläne der kirchlichen Kassen zu prüfen und der Rechnungsführerin bei Richtigkeit der Haushaltsführung Entlastung zu erteilen.

Der Gemeindevertretung gehören folgende Gemeindeglieder an (alphabetische Reihenfolge)

Jan Hindrik Ahuis, Horst Brengen, Heiner Berens-Lipka, Dini Evers, Günter Hindriks, Judith Joostberends, Alfred Keen, Johanna Koops, Helga Koel, Henni Kronemeyer, Jan Moß, Harm Schippers, Heidrun Scholten, Jenni Spiekermann